Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the wordpress-seo domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/divinehomeproperties.co.uk/httpdocs/wp-includes/functions.php on line 6114
Energieausweis: Pflicht beim Verkauf einer Immobilie in Portugal - Divine Home

Energieausweis: Pflicht beim Verkauf einer Immobilie in Portugal

3 min

Der Energieausweis

Dies ist natürlich ein Beitrag zur Entwicklung des Qualitätsniveaus der Immobilienbranche. Prozesse werden immer stärker reguliert und Makler werden in verschiedenen Aspekten des Verkaufsprozesses der Immobilien, die sie in ihrem Portfolio haben und verkauft haben, überwacht und kontrolliert. Die Einführung des obligatorischen Energieausweises und die Überprüfung dessen gegenüber den Maklern ist ein Beispiel dafür.

Ein Energieausweis (auch Energieausweis oder EPC genannt) ist ein Dokument, das von einem anerkannten Energieexperten anhand von Feststellungen, Annahmen und Belegen erstellt wird. Die aus diesen Dokumenten gewonnenen Daten werden dann in ein Softwareprogramm eingegeben, woraufhin auf der Grundlage der eingegebenen Daten der Energiewert berechnet wird. Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Der Zweck eines Energieausweises besteht darin, die auf dem Miet- und Wohnungsmarkt angebotenen Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Leistung vergleichen zu können und Käufer und Mieter auf die Energieeffizienz einer Immobilie sowie auf Möglichkeiten zur energetischen Sanierung aufmerksam zu machen.

Alles in allem gute Entwicklungen, allerdings mit sehr hohen Strafen bei Nichteinhaltung. In Portugal beispielsweise ist jeder Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis für sein Haus vorzulegen, wenn er sich entscheidet, es zu verkaufen. In Portugal ist im Mediationsvertrag (CMI) standardmäßig festgelegt, dass der Verkäufer sich verpflichtet, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die sich aus dem Gesetz ergeben (Gesetz 118, verabschiedet am 20. August 2013). Mit der Unterzeichnung des Mediationsvertrags (CMI) verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb der gesetzlich festgelegten Bedingungen und Fristen einen Energieausweis für seine Immobilie vorzulegen, und zahlt Bußgelder in Höhe von 250 bis 3.470 Euro pro Immobilie. Eine hohe Geldstrafe für das Fehlen eines Dokuments beim Verkauf Ihres Hauses.

Vor dem 20. August 2013 war es lediglich Pflicht, dem Käufer bei der Kaufurkunde den Energieausweis auszuhändigen. Seit dem 20. August 2013 ist es Pflicht, den Energieausweis bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihres Hauses zu besitzen. Dies ist den Hausbesitzern nicht immer bekannt und daher ein sehr wichtiges Thema für jeden Immobilienmakler in Portugal, wenn er einen Listing-Prozess startet.

Da Verkäufer verpflichtet sind, einen Energieausweis zu erstellen, bedeutet diese strengere Regelung, dass mehr Vorarbeit nötig ist. Gemeinsam mit dem Immobilienmakler muss der Energieausweis erstellt werden, bevor die Immobilie zum Verkauf angeboten werden kann. Der Vorteil für Käufer liegt darin, dass mehr und mehr Informationen zur Verfügung stehen und der Kaufprozess dadurch transparenter wird.

Wer glaubt, dass sich die Arbeit eines Immobilienmaklers darauf beschränkt, Fotos zu machen, die Immobilie online zu stellen und einen Käufer zu finden, irrt sich. In den letzten Jahren ist die Verantwortung von Immobilienmaklern bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen gestiegen. Dies zeigt sich im Hinblick auf den obligatorischen Energieausweis. Jeder Makler ist verpflichtet, nur Häuser zum Verkauf anzubieten, die über einen Energieausweis (oder einen vorläufigen Energieausweis bei Neubauten, die sich noch im Bau befinden) oder eine Erklärung verfügen, dass eine Ausnahme von diesen Vorschriften besteht, beispielsweise für Ruinen. Ohne Energieausweis darf eine Immobilie nicht auf der Website eines Maklers angeboten werden, sie darf nicht in den Schaufenstern des Maklerbüros ausgestellt werden, und die Nichteinhaltung dieses Gesetzes kann zu einer Geldstrafe von 2.500 bis 44.890 Euro pro Haus (!!) führen. Ja, das ist richtig, eine Geldstrafe ab zweitausendfünfhundert Euro pro Haus für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Das sind astronomische Geldstrafen, deshalb können Makler keine Ausnahmen machen.

Zum Schutz des Verkäufers und des Immobilienmaklers sind Hausbesitzer verpflichtet, vor dem Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Während es in der Vergangenheit manchmal vorkam, dass ein Haus bereits online gestellt war, als der Energieausweis beantragt wurde, werden die Regeln verschärft und dies ist daher nicht mehr möglich.

Auch hier führt die Regulierungsbehörde Kontrollen durch. Daher müssen alle zum Verkauf stehenden Immobilien über einen Energieausweis verfügen. Nur diejenigen, die gesetzlich davon ausgenommen sind, können weiterhin ohne Energieausweis zum Verkauf angeboten werden.

Table of Contents

Verwandte Blogs (8)

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.