Wenn Sie eine Immobilie in Portugal kaufen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts. In Portugal ist es der Anwalt, der beim Kauf in Portugal Ihre rechtlichen Interessen als Käufer vertritt.
Der Grund dafür, dass Sie in Portugal einen Anwalt benötigen, liegt hauptsächlich darin, dass die Rolle des Notars in Portugal begrenzt ist. Der Notar in Portugal handelt nicht im Interesse des Käufers und Verkäufers und verwaltet und zahlt keine Gelder aus.
Daher trägt der Anwalt in Portugal die rechtliche Verantwortung für Sie als Käufer und wir empfehlen Ihnen daher, beim Kauf in Portugal einen Anwalt zu beauftragen.
Ein Anwalt prüft die rechtlichen Unterlagen der Immobilie, da für jede Immobilie eine Wohnlizenz erforderlich ist. Der Anwalt prüft auch, wer der/die rechtmäßige(n) Verkäufer ist/sind, prüft aber auch, ob auf der Immobilie eine Hypothek oder eine andere Schuld besteht, was sehr wichtig ist, da Sie andernfalls diese Schulden oder Hypothek vom Verkäufer übernehmen könnten. Alle diese Register sind für Anwälte online zugänglich, sodass sie bei der Anforderung immer über die aktuellsten Informationen verfügen. Der Anwalt erstellt auch den Schuldscheinvertrag und trifft alle notwendigen Vorbereitungen für die Eigentumsurkunde. Bei einer Eigentumswohnung sollte der Anwalt auch die Protokolle und Finanzunterlagen der Eigentumswohnung prüfen und bei einem Neubauprojekt muss der Anwalt die Baugenehmigung und Zahlungsfähigkeit des Verkäufers prüfen.
Der Anwalt berechnet 1 % ohne Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Anwalt kommunizieren können, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.
Es ist möglich, Ihrem Anwalt während Ihres Aufenthalts in Portugal eine Vollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht ermöglicht es einem Anwalt, den Schuldscheinvertrag für Sie zu unterzeichnen, sodass Sie nicht innerhalb von 2-3 Wochen nach der mündlichen Vereinbarung über den Kauf zurückfliegen müssen. Auf Wunsch kann der Anwalt auch in Ihrem Namen die Eigentumsurkunde unterzeichnen.
Eine solche Vollmacht ist speziell für den Kauf der Immobilie konzipiert und der Anwalt kann dies natürlich nur tun, wenn er auch die Mittel für den Kauf von Ihnen erhalten hat. Der Anwalt kann daher erst nach Ihrer Zustimmung zum Vertragsinhalt tätig werden, denn erst dann raten wir Ihnen, das Geld für die 10 % Anzahlung auf den Schuldscheinvertrag zu überweisen. Mit der Vollmacht kann der Anwalt auch nach dem Kauf in Ihrem Namen für den Anschluss von Wasser, Gas und Strom in Ihrer neuen Immobilie sorgen.
Da wir bei Divine Home über mehr als 12 Jahre Erfahrung auf dem portugiesischen Immobilienmarkt verfügen, haben wir ein Netzwerk einiger zuverlässiger Anwaltskanzleien an der Algarve aufgebaut. Wenn Sie im Begriff sind, eine Immobilie an der Algarve zu kaufen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Ihnen mitteilen können, welcher Anwalt Sie beim Kauf unterstützen kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 00351-289 501 664 oder senden Sie eine E-Mail an info@divine-home.eu.